So geht's! Die SSH-Regeln

1. Jede Teilnehmerin verpflichtet sich, 10% ihres gesamten Umsatzes vom 1.10. bis 24.12.2011 zu spenden. Sonderregelungen sind nach Rücksprache möglich.

2. Das brauch ich von dir:
  • Vollständige persönliche Angaben: Name, Vorname, Wohnort, Tel.Nr., evtl. Blog-URL, 
  • Shop-Adresse (max. 2), 
  • E-Mail-Adresse
  • Mindestens 5 Artikelbilder für unsere Website und unsere Facebook-Seite,
  • ggf. ein Logo
  • Eine kurze (!) Shopbeschreibung, siehe: www.shoppen-schenken-helfen.de/shops

3. Wenn ich alles vollständig vorliegen habe, wirst du im Blog angekündigt und verlinkt, außerdem bekommst du Autorenrechte, damit du z.B. eigene Ideen veröffentlichen kannst. Das Blog ist unser internes Forum zum regen Austausch der Teilnehmerinnen, alle wichtigen Infos erhältst du hier: http://weihnachtsaktion-kreativefrauen.blogspot.com/

4. Auf unserer offiziellen Website www.shoppen-schenken-helfen.de wirst du mit deinen Bildern und Infos als
Teilnehmerin mit aufgenommen. Außerdem erhältst du ein eigenes Fotoalbum auf unserer Facebookseite
inkl. Verlinkung zum Shop.

5. Verlinke auf deinem Shop zur Aktion. Banner werden dir zur Verfügung gestellt.

6. Eine intensive Mitarbeit an der Aktion ist hilfreich und erwünscht. Jede Teilnehmerin verpflichtet sich

  • Flyer herunterladen, ausdrucken und verteilen, 
  • Emails an Freunde und Bekannte schicken, 
  • auf Blog und Shop zu werben, 
  • evtl. die jeweils örtliche Presse anzusprechen

d.h. alles dafür zu tun, um die Aktion bekannt zu machen, Käufer anzusprechen oder Teilnehmerinnen zu
akquirieren. Jede Idee und jede Anregung ist eine Bereicherung!

7. Jede Teilnehmerin überweist bis spätestens 30. Januar 2012 selbstständig und zuverlässig Ihren Anteil an die Deutsche Kinderkrebsstiftung
Commerzbank AG Köln - Konto: 0055566600 - BLZ: 37080040
IBAN: DE48370800400055566600 - BIC: DRES DE FF 370
Oder direkt online: http://www.kinderkrebsstiftung.de/spenden-helfen/spenden.html

NICHT VERGESSEN: Verwendungszweck: Shoppen Schenken Helfen

8. Ein Nachweis über die Spende muss in jedem Fall vorgelegt werden, als Spendenquittung oder Überweisungsbeleg. Bei fehlendem Nachweis wird die Teilnehmerin dauerhaft von der Aktion ausgeschlossen.

9. Um eine hohe Qualität zu gewährleisten, ist es notwendig, dass jede Teilnehmerin die Vereinbarungen anerkennt und schriftlich bestätigt. Dieses Dokument ausdrucken und an mich (Christine Schorling) senden:
>> http://www.shoppen-schenken-helfen.de/files/ssh-regeln-2011.pdf